Zollvorschriften bei der Einreise nach Thailand

WARNUNG: Die Informationen auf dieser Webseite bieten keine Gewähr.

Leider sind Informationen auf offiziellen Webseiten in Thailand in Englisch oft mangelhaft oder veraltet. Selbst Botschaften und Behörden können nicht immer verlässliche Angaben bezüglich Einfuhr machen. Hält man sich aber strickt an die nachfolgenden Angaben, dann kann eigentlich nichts passieren. (update 08/2017)

FOLGENDE ALLGEMEINE EINFUHRBESTIMMUNGEN GELTEN BEI DER EINREISE NACH THAILAND

ABSOLUT VERBOTEN

  • Betäubungsmittel, z.B. Haschisch, Heroin, Kokain, Designerdrogen, Marihuana, E-Zigaretten, Morphin (für Medikamente immer ein Rezept des Arztes in Englisch oder vorzugsweise Übersetzung in Thai mitnehmen)
  • Obszöne Bilder, Literatur, oder Gegenstände
  • Pornographisches Material gleich welcher Art
  • Waren und Artikel mit einer thailändischen Flagge
  • Gefälschte Geldnoten, Wertpapiere oder Münzen
  • Gefälschte thailändisch königliche Siegel oder thailändische Amtssiegel
  • Raubkopien von urheberrechtlich geschützten Waren wie Computer Software, Filme, Videos etc.
  • Fälschungen von markenrechtlich geschützten Waren wie Taschen, Sportartikel, Schuhe, Kleidung

VERBOTEN

  • Fleisch und Wurstwaren. Bei verpackten Wurstwaren in kleinen Mengen ist der Zoll eher tolerant – im Koffer mitnehmen. Obwohl Gefängnisstrafe angedroht wird, wird heute schlimmstenfalls die Ware eingezogen.
  • Käse und Milchprodukte. Bei Käse verpackt in kleinen Mengen im Koffer wird aber höchst selten reklamiert. Schlimmstenfalls droht heute der Einzug der Ware.

ERLAUBT

  • Tabak = 200 Zigaretten oder 250 g Tabak (Achtung E-Zigaretten seit 2014 verboten)
  • Alkohol = 1 Liter Wein oder Spirituosen
    Alkohol über 40% ist verboten, wird aber oft meist toleriert, wenn in Duty-Free-Shops gekauft
  • Persönliche Reiseeffekten bis zu einem Wert von 100‘000 THB (nicht mehr als 20‘000 THB pro Stück) Persönliche Effekten beinhalten keine Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeugteile, unabhängig von der Zeitdauer und dem Besitz.
  • Persönliches Handy, Laptop Computer, 1 Foto- und 1 Filmkamera
  • Fremdwährung bis  zum Gesamtbetrag 20.000 USD. Darüber liegende Werte müssen deklariert werden. (Kann beim Zoll angegeben werden)
  • Persönliche Lebensmittel in angemessener Menge – ausser  siehe VERBOTEN
  • Gebrauchte Haushaltseffekten in angemessener Menge.
  • Persönlicher Hausrat kann zollfrei eingeführt werden, sofern der Wohnsitz nachgewiesen wird. Dazu gibt es besondere Bestimmungen. Das Kapitel ist sehr komplex und würde die Ausführungen hier sprengen. Autos oder Teile davon und Elektronik z.B. sind nicht zollfrei.

NUR MIT BEWILLIGUNG

  • Pflanzen und Tiere: Bestimmte Arten von Obst, Gemüse und Pflanzen sind verboten.
  • Die Zulassung für Tiere, die mit dem Flugzeug anreisen, können am Flughafen bezogen werden.
  • Der Import von Drogen, grösseren Mengen Lebensmitteln und ergänzenden Produkten erfordert eine vorherige Genehmigung von der Food and Drug Administration, dem Ministerium für Gesundheit.
  • Der Import oder Export von Antiquitäten oder Kunstgegenständen, ob registriert oder nicht, bedarf der Erlaubnis der Abteilung für bildende Künste.
  • Die Einfuhren von Waffen und Munition, Sprengstoffen, Feuerwerk und realen und Replik-Schusswaffen erfordern eine entsprechende Genehmigung des Innenministeriums.
  • Andere Waffen wie Elektroschockgeräte müssen ebenfalls deklariert werden. Einige dieser Gegenstände können vor der Einfuhr eine Genehmigung verlangen.