Zollvorschriften bei der Einreise nach Thailand | Règlement douanier à l’entrée en Thaïlande | Customs Regulations for Entry into Thailand

⚠️ WICHTIGER HINWEIS: Die Informationen auf dieser Webseite dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und erfolgen ohne Gewähr.

Leider sind offizielle Informationen in Thailand – selbst auf behördlichen oder diplomatischen Webseiten – häufig unvollständig, veraltet oder nicht einheitlich in englischer Sprache verfügbar. Selbst Auskünfte von Botschaften oder Zollbehörden können inhaltlich variieren.

Wer sich jedoch an die nachfolgenden Angaben (Stand: 2024) hält, minimiert das Risiko von Problemen bei der Einreise erheblich.

Wer nach Thailand einreist, sollte sich mit den geltenden Einfuhrbestimmungen vertraut machen, um unangenehme Überraschungen bei der Ankunft zu vermeiden. Hier finden Sie eine strukturierte Übersicht zu verbotenen, erlaubten und genehmigungspflichtigen Einfuhren (Stand 2024).

🚫 Absolut verboten

Diese Gegenstände dürfen unter keinen Umständen eingeführt werden. Verstöße können zu empfindlichen Geld- oder Gefängnisstrafen führen:

  • Betäubungsmittel jeglicher Art: Haschisch, Heroin, Kokain, Marihuana, Designerdrogen, E-Zigaretten, Morphin usw.
    Hinweis: Für medizinische Präparate mit kontrollierten Substanzen ist ein ärztliches Rezept in Englisch (besser zusätzlich auf Thai übersetzt) mitzuführen.
  • Obszöne oder pornographische Bilder, Videos, Schriften oder Gegenstände
  • Waren mit der thailändischen Nationalflagge in unangebrachtem Kontext
  • Falsche Banknoten, Münzen, Wertpapiere oder staatliche Siegel
  • Raubkopien (Software, Filme, Musik, etc.)
  • Markenfälschungen (Taschen, Schuhe, Kleidung, Uhren usw.)

🚫 Verboten (aber mit Ausnahmen)

Diese Produkte sind grundsätzlich verboten, werden jedoch in kleinen Mengen in der Praxis oft toleriert – insbesondere wenn sie im aufgegebenen Gepäck transportiert werden:

  • Fleisch- und Wurstwaren: Kleinmengen im Koffer werden selten beanstandet. Androhungen von Gefängnisstrafen existieren, jedoch wird meist nur konfisziert.
  • Käse & Milchprodukte: Bei abgepacktem Käse in kleinen Mengen wird in der Praxis meist keine Strafe verhängt.

✅ Erlaubt

Folgende Artikel dürfen bei der Einreise mitgeführt werden, sofern bestimmte Höchstmengen und Wertgrenzen nicht überschritten werden:

  • Tabakwaren: max. 200 Zigaretten oder 250 g Tabak
    Achtung: E-Zigaretten und deren Zubehör sind seit 2014 verboten!
  • Alkohol: max. 1 Liter Wein oder Spirituosen
    Hochprozentiger Alkohol (>40%) wird offiziell nicht erlaubt, bei Duty-Free-Waren jedoch meist toleriert.
  • Persönliche Reiseeffekten: bis zu einem Gesamtwert von 100.000 THB, jedoch max. 20.000 THB pro Einzelstück.
    Ausgeschlossen sind Kraftfahrzeuge und Fahrzeugteile.
  • Elektronik für den Eigengebrauch: 1 Handy, 1 Laptop, 1 Fotokamera, 1 Filmkamera
  • Bargeld in Fremdwährung: bis max. 20.000 USD (entspricht ca. 700.000 THB)
    Beträge darüber müssen bei der Einreise deklariert werden.
  • Lebensmittel & Haushaltswaren: In haushaltsüblichen Mengen erlaubt, sofern nicht explizit verboten.

🛃 Nur mit Genehmigung

Folgende Waren und Gegenstände dürfen nur mit vorheriger Genehmigung nach Thailand eingeführt werden:

  • Pflanzen & pflanzliche Produkte: Frisches Obst, Gemüse und Pflanzen – unterliegen phytosanitären Kontrollen.
  • Tiere & Tierprodukte: Die Genehmigung kann direkt bei Ankunft am Flughafen bei der Quarantänestelle beantragt werden.
  • Medikamente, Nahrungsergänzungsmittel: Import größerer Mengen erfordert eine Genehmigung durch die Thai FDA (Food and Drug Administration).
  • Antiquitäten & Kunstwerke: Erfordern eine Einfuhrgenehmigung des Department of Fine Arts, selbst wenn es sich um persönliche Souvenirs handelt.
  • Waffen & Munition: inkl. Imitate, Schreckschusswaffen, Elektroschocker – bedürfen einer Erlaubnis des thailändischen Innenministeriums.

💡 Tipp:

Unklarheiten können im Vorfeld bei der Thailändischen Zollbehörde oder bei der zuständigen Botschaft geklärt werden. Im Zweifelsfall: Lieber vorher informieren!


Stand: 2024 | Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen vorbehalten. Dieser Artikel dient der allgemeinen Orientierung für Touristen und Langzeitbesucher.

FOLGENDE ALLGEMEINE EINFUHRBESTIMMUNGEN GELTEN BEI DER EINREISE NACH THAILAND

ABSOLUT VERBOTEN

  • Betäubungsmittel, z.B. Haschisch, Heroin, Kokain, Designerdrogen, Marihuana, E-Zigaretten, Morphin (für Medikamente immer ein Rezept des Arztes in Englisch oder vorzugsweise Übersetzung in Thai mitnehmen)
  • Obszöne Bilder, Literatur, oder Gegenstände
  • Pornographisches Material gleich welcher Art
  • Waren und Artikel mit einer thailändischen Flagge
  • Gefälschte Geldnoten, Wertpapiere oder Münzen
  • Gefälschte thailändisch königliche Siegel oder thailändische Amtssiegel
  • Raubkopien von urheberrechtlich geschützten Waren wie Computer Software, Filme, Videos etc.
  • Fälschungen von markenrechtlich geschützten Waren wie Taschen, Sportartikel, Schuhe, Kleidung

VERBOTEN

  • Fleisch und Wurstwaren. Bei verpackten Wurstwaren in kleinen Mengen ist der Zoll eher tolerant – im Koffer mitnehmen. Obwohl Gefängnisstrafe angedroht wird, wird heute schlimmstenfalls die Ware eingezogen.
  • Käse und Milchprodukte. Bei Käse verpackt in kleinen Mengen im Koffer wird aber höchst selten reklamiert. Schlimmstenfalls droht heute der Einzug der Ware.

ERLAUBT

  • Tabak = 200 Zigaretten oder 250 g Tabak (Achtung E-Zigaretten seit 2014 verboten)
  • Alkohol = 1 Liter Wein oder Spirituosen
    Alkohol über 40% ist verboten, wird aber oft meist toleriert, wenn in Duty-Free-Shops gekauft
  • Persönliche Reiseeffekten bis zu einem Wert von 100‘000 THB (nicht mehr als 20‘000 THB pro Stück) Persönliche Effekten beinhalten keine Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeugteile, unabhängig von der Zeitdauer und dem Besitz.
  • Persönliches Handy, Laptop Computer, 1 Foto- und 1 Filmkamera
  • Fremdwährung bis  zum Gesamtbetrag 20.000 USD. Darüber liegende Werte müssen deklariert werden. (Kann beim Zoll angegeben werden)
  • Persönliche Lebensmittel in angemessener Menge – ausser  siehe VERBOTEN
  • Gebrauchte Haushaltseffekten in angemessener Menge.
  • Persönlicher Hausrat kann zollfrei eingeführt werden, sofern der Wohnsitz nachgewiesen wird. Dazu gibt es besondere Bestimmungen. Das Kapitel ist sehr komplex und würde die Ausführungen hier sprengen. Autos oder Teile davon und Elektronik z.B. sind nicht zollfrei.

NUR MIT BEWILLIGUNG

  • Pflanzen und Tiere: Bestimmte Arten von Obst, Gemüse und Pflanzen sind verboten.
  • Die Zulassung für Tiere, die mit dem Flugzeug anreisen, können am Flughafen bezogen werden.
  • Der Import von Drogen, grösseren Mengen Lebensmitteln und ergänzenden Produkten erfordert eine vorherige Genehmigung von der Food and Drug Administration, dem Ministerium für Gesundheit.
  • Der Import oder Export von Antiquitäten oder Kunstgegenständen, ob registriert oder nicht, bedarf der Erlaubnis der Abteilung für bildende Künste.
  • Die Einfuhren von Waffen und Munition, Sprengstoffen, Feuerwerk und realen und Replik-Schusswaffen erfordern eine entsprechende Genehmigung des Innenministeriums.
  • Andere Waffen wie Elektroschockgeräte müssen ebenfalls deklariert werden. Einige dieser Gegenstände können vor der Einfuhr eine Genehmigung verlangen.